Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften (zB KG oder OG), die natürliche Personen sind, können bei der Übermittlung ihrer Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft) einen Gewinnfreibetrag steuermindernd in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne betreffend ihre individuelle Situation.