Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften (zB KG oder OG), die natürliche Personen sind, können bei der Übermittlung ihrer Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft) einen Gewinnfreibetrag steuermindernd in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne betreffend ihre individuelle Situation.

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